top of page

Der richtige Weg zu Ihrer Waffe:

 

Jeder Österreichische Staatsbürger oder dem gleichgestellte Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich und einem Mindestalter von 18 Jahren darf eine Waffe der Kat. C (Repetierbüchsen und Flinten) in Österreich besitzen und damit auf Schießständen trainieren. (Sofern gegen ihn kein Waffenverbot besteht!) 

Für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen der Kat. B ist ein waffenrechtliches Dokument erforderlich (Waffenbesitzkarte, Waffenpass). Für den Erwerb und den Besitz von Waffen der Kat. A bedarf es einer Ausnahmebewilligung durch die zuständigen Behörden.

 

Waffenkategorien:

Kat A 

Kriegsmaterial​ §18 WaffG

Verbotene Waffen entsprechend §17 WaffG (z.B.: Vorderschaftrepetierflinte = Pumpgun)

Kat B

Pistolen, Revolver

Selbstladbüchsen

Selbstladeflinten

Repetierflinten (außer Pumpguns)

Kat C

Büchsen

Kombinierte Waffen mit mind. einem gezogenen Lauf

Flinten
​​

Waffenrechtliche Dokumente:

Waffenbesitzkarte (WBK)

Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kat. B berechtigt.

HIER finden Sie den Weg zu Ihrer WBK.

 

Waffenpass (WP)

Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kat. B berechtigt.

HIER finden Sie den Weg zu Ihrem WP.

 

Jagdkarte (JK)

Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B.Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

Durch Vorzeigen Ihrer JK beim Kauf Ihrer Schusswaffe der Kat. C ersparen Sie sich die dreitägige Abkühlphase, die wir sonst für eine Waffenverbotsanfrage nutzen müssen. Die JK berechtigt Sie jedoch nicht zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kat. B.

HIER finden Sie den Weg zu Ihrer JK.

Bitte beachten Sie beim Kauf Ihrer Waffe:

Mit waffenrechtlichem Dokument:

Im Fall von Schusswaffen bitte Ihr waffenrechtliches Dokument (Waffenpass oder WBK für Kat. B bis C) oder die gültige Jagdkarte (nur für Kat. C) nicht vergessen!

Ohne waffenrechtlichem Dokument:
Verfügen Sie über ein derartiges Dokument nicht, müssen wir im Fall des Erwerbs von Schusswaffen der Kat. C die dreitägige Abkühlphase in Anspruch nehmen, der Erwerb von Kat. B-Waffen ist ohne Waffenpass oder WBK nicht möglich.

 

Haben Sie Ihren Wohnsitz im Ausland, kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Besuch.

 

Siehe dazu Export / Verbringung

Gun-Garage Austria
bottom of page