ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der Firma GGA P. Länger e.U.
Inh. Peter Länger, BA.
Firmenbuch-Nr.: FN 489819y
Sackgasse 5, A-2244 Spannberg
Tel.: +43 / 2538 / 85718
Stand: 01.06.2018
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Berechtigung, Tätigkeitsfelder
Das GGA P. Länger e.U. (im folgenden kurz „GGA“ genannt) verfügt über die Gewerbeberechtigung zum Handel mit zivilen Waffen und ziviler Munition, zum Handel mit militärischen Waffen und militärischer Munition und übernimmt Aufträge zum Verkauf durch Versteigerung (Auktion) oder kommissionsweise (Vermittlung) nach Maßgabe spezieller Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus bietet GGA waffenrechtliche Schulungen („Waffenführerschein“) und die Deponierung von Schusswaffen sowie sonstige Leistungen der Waffenbranche (Export und Verbringung) an. Für gewisse dieser Geschäftsfelder existieren ebenfalls spezielle Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen oder Benützungsordnungen, die bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages neben diesen AGB gelten.
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Geltung, Vertragsabschluss
2.1 GGA erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und allfälliger sonstiger spezieller Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen oder Benützungsordnungen. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen GGA und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.2 Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassungen. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von GGA schriftlich bestätigt werden.
2.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht GGA hiermit ansonsten ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch GGA bedarf es nicht.
2.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden nicht gesondert bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn sie auf unserer Webseite publiziert wurden und der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
2.5. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere jene des Waffenrechts und des Konsumentenschutzes, bleiben unberührt.
2.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2.7 Die Angebote von GGA sind freibleibend und unverbindlich.
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Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 GGA ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. GGA wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit GGA notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von GGA.
3.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit GGA aus wichtigem Grund.
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Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von GGA schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von GGA aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als vier Monate andauern, sind der Kunde und GGA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich GGA in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er GGA schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 30 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Vorzeitige Vertragsauflösung
5.1 GGA ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von GGA weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von GGA eine taugliche Sicherheit leistet;
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn GGA fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 30 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
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Kaufpreise und Leistungsentgelte
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Anspruch von GGA auf Zahlung für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. GGA ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Anzahlungen auf den Kaufpreis oder das Leistungsentgelt (beide in der Folge als „Preis“ bezeichnet) zu verlangen.
6.2 Der Preis versteht sich als Brutto-Preis inklusive der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
6.3 Alle Leistungen von GGA, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Preis bzw. das Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle GGA erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.6.4 Kostenvoranschläge von GGA sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von GGA schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird GGA den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen sieben Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Gefahrenübergang
7.1 Der Preis ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von GGA gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von GGA.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Endverbraucher üblichen bzw. für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, GGA die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann GGA sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
7.4 Weiters ist GGA nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
7.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich GGA für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von GGA aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von GGA schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
7.7 Es geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ihm die Ware übergeben wurde bzw. bei Versand GGA die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
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Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch GGA, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als abgenommen bzw. die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
8.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch GGA zu, welche die Mängel in angemessener Frist beheben wird, wobei der Kunde GGA alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. GGA ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für GGA mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften Ware auf seine Kosten durchzuführen.
8.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber GGA gemäß § 933b Abs 1 ABGB i.d.g.F. erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
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Haftung und Produkthaftung
9.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von GGA und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von GGA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihres Personals, ihrer Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
9.2 Jegliche Haftung von GGA für Ansprüche, die auf Grund der von ihr erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn GGA ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet GGA nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat GGA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
9.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von GGA. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
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Datenschutz
10.1. GGA ist berechtigt, die vom Kunden bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken zu erheben, zu bearbeiten, zu speichern und zu nutzen. Diese Daten werden von GGA zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet. Der Kunde stimmt weiters der Übertragung der Daten an Partnerunternehmen von GGA zu, die diese für die oben aufgezählten Zwecke verwenden dürfen. Der Kunde stimmt hiermit weiters der Zusendung von Werbematerial durch GGA ausdrücklich zu. Diese Zustimmungen können jederzeit schriftlich, oder per e-Mail widerrufen werden.
10.2 Wer Namen, Adresse, Telefon-, Telefaxnummer oder e-Mail-Anschrift unrichtig angibt oder spätere Änderungen GGA nicht mitteilt, hat den sich hieraus ergebenden Schaden selbst zu tragen bzw. GGA zu ersetzen. Zustellungen an die zuletzt GGA bekanntgegebene Anschrift gelten auch dann als wirksam erfolgt, wenn sich der Kunde an dieser Anschrift nicht oder nicht mehr aufhalten sollte und die neue Anschrift nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar ist.
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Waffen-, Gewerbe- und Außenhandelsrecht
11.1 Der Erwerb von Schusswaffen unterliegt dem österreichischen Waffengesetz bzw. der Gewerbeordnung in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für die Verbringung in das EU-Ausland. Für die Ausfuhr in ein Nicht-EU-Ausland gelten die Bestimmungen des österreichischen Außenhandelsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Gem. Gewerbeordnung ist der Versandhandel von Waffen und Munition an den Endkunden nicht gestattet.
11.2 Beim persönlichen Transport von Schusswaffen (z.B. Vermittlungsverkäufen, Abholung gekaufter Waffen) ist zu beachten, dass diese in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden müssen, z.B. also in einem Gewehrsack oder -koffer oder in einem Pistolenfutteral oder -koffer. Eine Versperrbarkeit ist nicht gefordert. Das Einschlagen in eine Decke oder in Packpapier oder das Tragen in einem Nylonsäckchen ist z.B. jedenfalls nicht ausreichend und kann ggf. als unbefugtes Führen einer Waffe gem. § 7 WaffG 1996 in Verbindung mit dessen Strafbestimmungen geahndet werden.
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Anzuwendendes Zivilrecht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen GGA und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz jener Filiale von GGA P. Länger e.U., in welcher das jeweilige Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde.
13.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen GGA und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem konkreten Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der jeweiligen Filiale von GGA sachlich zuständige Gericht vereinbart. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind und dem nicht andere Regelungen dagegenstehen.
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Widerruf / Rückgaberecht — Versandhandel
14.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – GGA P. Länger e.U., Sackgasse 5, A-2244 Spannberg, E-Mail: info@gungarage-austria.at, www.gungarage-austria.at, Tel.: +43 2538 85 718 - mittels einer eindeutigen Erklärung /z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14.2 Folgen des Widerrufs - Versandhandel: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
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Druckfehler
Sollten wir nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, werden Sie hiervon umgehend informiert. Sie können Ihren Auftrag dann unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten.
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